Die AOK Allgemeine Ortskrankenkasse stärkt die BAO-Qualität in der Osteopathie-Ausbildung! Auf der Webseite der AOK, die nach eigenen Angaben rund 27 Millionen Menschen und damit fast jeden Dritten in Deutschland versorgt, heißt es: „Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall.“

In acht von elf AOK-Regionalverbänden gilt die neue Qualitätsregelung bereits: Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, „Plus“ (Sachsen/Thüringen), Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland. Ab sofort gilt also nicht mehr die Mitgliedschaft in einem bestimmten osteopathischen Berufsverband als Voraussetzung für die Erstattung von Behandlungskosten.