Türchen oder Kläppchen? Egal welcher Begriff lieber benutzt wird, das Öffnen und Raten lohnt sich: die DAOM® versteckt sich dieses Jahr zum ersten Mal hinter 3 Türchen (Kläppchen) des online-Adventskalenders auf physiotherapeuten.de. Schokolade wird hier nicht digital versteckt, aber es gibt etwas zu gewinnen…
Verwundert müssen wir feststellen, dass unser hier veröffentlichter Beitrag vom 27.08.2024 schon wieder überholt ist: Die AOK Allgemeine Ortskrankenkasse hat ihre eigene Veröffentlichung zur BAO-Qualität in der Osteopathie-Ausbildung zurückgezogen! Noch erstaunlicher ist in diesem Zusammenhang eine Pressemitteilung des VOD Verband der Osteopathen Deutschland vom 27.09.2024 mit der Aussage, dass die DAOM® und andere Institutionen eine Falschmeldung in Umlauf gebracht hätten. Dass dies wiederum falsch ist, kann durch Screenshots belegt werden. Vollends irritierend ist der wie von Zauberhand verschwundene Satz auf der AOK-Website, „Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) entsprechen…“ – Was auch immer hinter den Kulissen passiert ist, das Verhalten des VOD stimmt nachdenklich. Die BAO Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie weist darauf hin, dass die neu gewählte Formulierung der AOK keinerlei Qualitätsansprüche mehr an die Osteopathie-Ausbildung stelle. Wir werden die Angelegenheit weiter verfolgen.
Die AOK Allgemeine Ortskrankenkasse stärkt die BAO-Qualität in der Osteopathie-Ausbildung! Auf der Webseite der AOK, die nach eigenen Angaben rund 27 Millionen Menschen und damit fast jeden Dritten in Deutschland versorgt, heißt es: „Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall.“
In acht von elf AOK-Regionalverbänden gilt die neue Qualitätsregelung bereits: Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, „Plus“ (Sachsen/Thüringen), Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland. Ab sofort gilt also nicht mehr die Mitgliedschaft in einem bestimmten osteopathischen Berufsverband als Voraussetzung für die Erstattung von Behandlungskosten.
Maren Villoria – sie ist das „jüngste“ Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der DAOM®. Im Rahmen unserer Jahreshauptversammlung am 07.06.2024 wurde sie zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Wir freuen uns, dass sie ihren Teil zu einem stark aufgestellten Vereinsvorstand und der Zukunft unserer Schule beitragen möchte.
Foto (v. l.): Schatzmeisterin Janine Frede, Maren Villoria, Vereinsvorsitzende Gudrun Schaffron
Sabine Kleimeyer, D.O. BAO – nach zehnjähriger Arbeit im Vorstand der DAOM® ist sie nicht wieder zur Wahl angetreten. Im Rahmen unserer Jahreshauptversammlung am 07.06.2024 haben wir sie „ehrenhaft“ entlassen. Sabine war als Vize-Präsidentin und als Schatzmeisterin für uns tätig und hat beide Ämter entscheidend weiterentwickelt. Wir freuen uns, dass sie als Dozentin weiterhin Mitglied unseres Teams ist.
Foto (v. l.): Vereinsvorsitzende Gudrun Schaffron, Sabine Kleimeyer