Für Physiotherapeuten gilt gemäß der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung: Die Zahl der Fortbildungspunkte entspricht den jeweiligen Unterrichtsstunden. Für den Nachweis ihrer Fortbildungspunkte sind die Teilnehmer verantwortlich.

Für Ärzte werden CME-Punkte bei der zuständigen Ärztekammer beantragt, wenn in einer Jahrgangsklasse mindestens vier Ärzte teilnehmen.

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